1. Dwyer Legal FAQ
  2. Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)

Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) - Was passiert bei Rechtsverletzungen?

Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland streng reglementiert. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit hohen Strafen und Sanktionen rechnen.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgezetz enthält einen Bussgeldkatalog. bei verstößen gegen die strengen gesetzlichen Vorgaben sind Bussgelder bis zu € 500.000 möglich.

Allerdings gibt es noch weitere Gründe, darauf zu achten, dass die Regeln (wie Gleichbehandlungsgrundsatz, vertragliche Mindestinhalte, Dokumenationspflichten etc.) genau eingehalten werden.

Bussgelder sind nämlich nicht die alleiningen rechverstößen drohen:

So können nämlich bestimmte Verstöße (betreigen von Arbeitnehmerüberlassung ohne Lizenz, Überschreiten der zulässigen Überlassungshöchstdauer, Nichtbennennung der Leiharbeitnehmerschaft im Vertrag, zu niedrige Vergütung) auch zur Unwirksamkeit der Verträge führen. Die Rechtsfolge einer solchen Unwirksamkeit ist, dass der Leiharbeitnehmer einen direkten Beschäftigungsanspruch im Entleihbetrieb, also dem Kunden gegenüber hat. Er gilt dann dort als Arbeitnehmer.

Die Einhaltung der Vorschriften ist also auch aus Kundensicht essentiell!

 

Gerne können Sie uns kontaktieren, sollten Sie weitere Informationen oder Unterstützung benötigen.

Dwyer Legal Rechtsanwälte, Schwanthalerstr. 13, Aufgang IV, 80336 München

Tel: +49 (0)89 24 88 14 310, www.dwyer-legal.com

Juristische Grundlage für die oben gennanten Informationen: § 9, 10, 16 AÜG

Hinweis: Die in dieser Wissensdatenbank bereitgestellten Informationen dienen nur der Orientierung und sind nicht verbindlich.